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Für den Notfall



 

Vorwort

 


Schusswaffen, wobei hier in diesem Buch nur von Feuerwaffen die Rede sein soll, sind seit über 600 Jahren bedeutende Instrumente wenn es um das Überleben in Krisensituationen geht. Sei es eine Verteidigungssituation oder ein Überlebenskampf, bei welchem die Nahrungsbeschaffung elementar von Bedeutung ist.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine „scharfe“ Schusswaffe in Deutschland zu beschaffen, denkt in der Regel zuerst: „Ohne Waffenschein geht da gar nichts“. Die Gesetzeslage in Deutschland lässt dem Bürger jedoch überraschend viel Spielraum! So ist es durchaus möglich, Schusswaffen mit hohen Schussleistungen -völlig ausreichend zur effizienten Selbstverteidigung
oder Jagd- legal zu erwerben und zu besitzen. Und zwar ganz ohne Bürokratie, Registrierung, Waffen- oder Jagdschein. Es weiß nur kaum jemand!

Dieses Buch erläutert ALLE Möglichkeiten der Beschaffung, Herstellung, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen OHNE dafür irgendeinen Schein zu benötigen, und ohne in diesem Zusammenhang irgendeiner Registrierungspflicht zu unterliegen.

Dieses Buch kann als Standartwerk für jeden angesehen werden, der sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen will, aber dennoch bestmöglich mit einer funktionsfähigen, sicheren und effizienten Schusswaffe ausgerüstet sein will – für den Fall der Fälle!

 

ACHTUNG !

DAS SCHIESSEN OHNE ERLAUBNIS IST STRAFBAR!

DIE HERSTELLUNG VON EXPLOSIONSGEFÄHRLICHEN STOFFEN JEGLICHER ART IST STRAFBAR!

DIESES BUCH IST KEINE ANLEITUNG ODER AUFFORDERUNG ZU STRAFTATEN!

BESCHRIEBENE MÖGLICHKEITEN ZUR HERSTELLUNG ODER VERWENDUNG VON TREIBLADUNGEN / SCHIESSPULVER / EXPLOSIONSGEFÄHRLICHEN STOFFEN DIENEN LEDIGLICH ALS HINWEISE FÜR AUSNAHMEZUSTÄNDE, VERTEIDIGUNGSFÄLLE ODER ÜBERLEBENSSITUATIONEN; DIESE MASSNAHMEN ODER HANDLUNGEN SIND IM REGELFALL STRAFBAR UND VERBOTEN!

Inhaltsverzeichnis

 

Kapitel 1:

Welche Waffen sind genehmigungs- und erlaubnisfrei erwerb- und besitzbar?

Kapitel 2: Vorderlader mit Luntenzündung Kapitel 3:
Vorderlader mit Funkenzündung

Kapitel 4:

Vorderlader mit Perkussionszündung

Kapitel 5:

Vorderlader mit besonderen Zündeinrichtungen

Kapitel 6:

Die Rechtsgrundlagen – Zitate aus dem deutschen Waffengesetz

Kapitel 7:

Der sichere Eigenbau einer Schusswaffe

Kapitel 8: Die Treibladung Kapitel 9:
Geschoss oder Schrot ?

Kapitel 10: Zusammenfassung der Erkenntnisse Kapitel 11:
Waffen - Empfehlungen für den Prepper und Surviver

Kapitel 1

Welche Waffen sind genehmigungs- und erlaubnisfrei erwerb- und besitzbar?

 

Generell sagt das deutsche Waffengesetz Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) unter anderem folgendes aus:

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz :

1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Bei diesen Waffen dreht es sich in fast allen Fällen (mit wenigen Ausnahmen, z.B. den
Zündnadelgewehren) um Vorderladerwaffen.

Die genannten Waffen dürfen also ohne weitere Erlaubnis gekauft werden (auch als neu gebaute Waffe, sie muss lediglich einem Modell entsprechen, welches erstmalig vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde).

Solche Waffen werden in großer Zahl von Waffengeschäften und spezialisierten Online- Händlern zu relativ günstigen Preisen angeboten. Bei einem Kauf wird man in keiner Weise staatlich als Waffenbesitzer registriert.

Diese so erwerbbaren Vorderladerwaffen sind per Gesetz auf Ihre Funktionssicherheit überprüft, denn jede einzelne Waffe muss zwingend ein Beschußzeichen besitzen. Dies besagt, dass die Waffe vom Beschußamt mit einer stark erhöhten Ladung auf ihre Sicherheit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch hin überprüft wurde.

 


Was bedeutet Vorderlader?

 


Bei einem Vorderlader wird die Treibladung und das Geschoss beim Laden der Waffe von vorne nach hinten in den Lauf eingeschoben.
Diese Methode des Ladens hat Vor- und Nachteile. Zunächst soll der hauptsächliche Nachteil benannt werden: Der Ladevorgang nach einem Schuss bis die Waffe erneut schussbereit ist,
dauert deutlich länger, als bei einer modernen Waffe, bei welcher lediglich eine neue Patronen
in das Patronenlager eingelegt werden muss.

Die Vorteile sind jedoch auch nicht zu übersehen: Eine Vorderladerwaffe ist mit einfachster Technik aufgebaut – die macht Pflege und Wartung leicht, und insbesondere für Survivalsituationen und Personen, welche wenig Waffensachkunde haben, besonders geeignet.
Der Aufbau bei den oben genannten Vorderladern sieht im Prinzip immer gleich aus:
Die Waffe besitzt einen hinten dauerhaft und fest verschlossenen Lauf. Zum Laden der Waffe wird zuerst das Treibladungspulver (in der Regel Schwarzpulver, mehr hierzu siehe auch Kapitel eingebracht (durch einfüllen in die Lauföffnung), dann wird das Geschoss ebenfalls von der Laufmündung her eingebracht (mehr hierzu in Kapitel 9 ).

Die Zündung der Treibladung erfolgt durch eine kleine Öffnung hinten im Lauf, das sogenannte
Zündloch. Hierzu gibt es verschiedene Methoden und Mechanismen.

Die unterschiedlichen Typen der Zündmechanismen werden in den nun folgenden Kapiteln näher erläutert.

 

 


Kapitel 2

Vorderlader mit Luntenzündung

 

 

Die einfachste (und älteste) Methode der Zündung des Treibladungspulvers im Lauf ist, außen am Zündloch an einer angebrachten Vertiefung im Lauf eine kleine Menge Schwarzpulver zu platzieren. Diese wird mittels einer glimmenden Lunte oder eines sonstigen glühenden oder brennenden Gegenstandes entzündet. Die „Mini-Explosion“ dieser Zündladung treibt einige wenige Funken durch das Zündloch in die im Laufinneren befindliche Treibladung, wodurch diese augenblicklich zur Explosion gebracht wird und so das Geschoss aus dem Lauf treibt. Die Zündung der Treibladung kann entweder durch das hinführen eines brennenden oder glimmenden Gegenstandes an die Treibladung von Hand erfolgen (man hält die glühende Lunte in der Hand, oder eben auch ein Feuerzeug), oder mittels eines einfachen Mechanismus: dem Luntenschloss.

Das Luntenschloss ist ein Mechanismus, in welchem eine eingespannte glühende Lunte beim betätigen des Abzugs oder eines Hebels mit dem glühenden Ende in die Zündladung gedrückt wird und diese so zur Explosion bringt. Dadurch wird der Schuss ausgelöst.


Vorteile einer Luntenschloßwaffe:


–     einfache Mechanik
–     rechtliche Situation: Eine Luntenschloßwaffe darf im Gegensatz zu einer Perkussionswaffe sogar ohne Erlaubnis „geführt“ werden. Dies bedeutet, die Waffe darf unabhängig davon, ob sie schussbereit (geladen) ist oder nicht, in der Öffentlichkeit zugriffsbereit von einer Person mitgeführt werden! Dies ist der Anlage 2 des Waffengesetzes an folgender Stelle zu entnehmen:
„3. Erlaubnisfreies Führen“
„3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;“


Nachteile einer Luntenschloßwaffe:


–     vor dem Schuss muss eine Lunte oder ähnliches angezündet werden und am glühen sein. Hier kann im Bedarfsfalle wichtige Zeit verstreichen.
Das Manko des Entzündens einer Lunte vor der Schussbereitschaft lässt sich dennoch heute sehr einfach kompensieren. Man benutzt einfach eine der einfachsten Luntenzündungswaffen, die je gebaut wurden: Ohne Luntenschloßmechanik! Die in alten Zeiten benutzte und von Hand hin zugeführte Lunte wird einfach durch ein Feuerzeug mit einem beweglichen „Schwanenhals“ ersetzt, welches man am Schaft oder Stiel der Waffe (Stiel: bei einem sogenannten Faustrohr oder Handrohr! Siehe Kapitel 7, der sichere Eigenbau einer Schusswaffe) befestigt wird. Die Zündung der Zündladung und somit das Auslösen des Schusses erfolgen durch das Abziehen der Zündung des Feuerzeugs. Dieser einfache Ersatz einer umständlichen Lunte verändert
nicht die Bauart der Waffe an sich, auch nicht die Art der Zündung, und dürfte somit rechtlich problemlos anwendbar sein.

 

 


KAPITEL 3

Vorderlader mit Funkenzündung

 

 

Eine etwas weiter entwickelte Methode ist die Entzündung der Treibladung mit einem Steinschloss. Hier ist an der Waffe ein Mechanismus angebracht, bei welchem beim Betätigen des Abzugs an der Waffe ein Flint (Feuerstein) einer Stahlfläche entlang schlägt, wobei Funken gebildet werden, die direkt in der Zündladung landen und diese entzünden. Der folgende
Ablauf ist dann identisch wie bei der Zündung per Lunte: Die explodierende Zündladung entzündet die Treibladung im Inneren des Laufes – der Schuss fällt.

Außerdem gibt es hier auch noch die Variante eines sogenannten Radschlosses, bei welchem in der Pfanne (mit dem Zündpulver) unten ein Reibrad liegt, das mit einem von oben darauf gedrückten Pyrit (Zündstein) das Pulver entzündet wird. Ein herkömmliches Feuerzeug (ohne Piezozündung) funktioniert ähnlich und verdeutlicht das Prinzip. Diese Waffen sind allerdings heute als neuer Nachbau selten, und wenn, dann nur recht teuer zu erstehen.


Vorteile einer Waffe mit Steinschloss-Zündung:

 

–    bei richtiger Handhabung sehr zuverlässige Zündung
–    einfache Mechanik
–    sehr guter Schutz und Funktion auch bei Feuchtigkeit oder Regen (wenn die Zündladung durch das Schloss bis zum Abzug abgedeckt ist, und das gesamte Schloss
beispielsweise durch eine Lederabdeckung im Regen geschützt wird. Die
Lederabdeckung wird nur unmittelbar vor dem Schuss abgenommen.)
–     rechtliche Situation: Eine Steinschlosswaffe darf im Gegensatz zu einer Perkussionswaffe sogar ohne Erlaubnis „geführt“ werden. Dies bedeutet, die Waffe darf unabhängig davon, ob sie schussbereit (geladen) ist oder nicht, in der Öffentlichkeit zugriffsbereit von einer Person mitgeführt werden! Dies ist der Anlage 2 des Waffengesetzes an folgender Stelle zu entnehmen:
„3. Erlaubnisfreies Führen“
„3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;“
Nachteile einer Waffe mit Steinschloss-Zündung:


–     Die Zuverlässigkeit ist maßgeblich davon abhängig, dass die gewählten Komponenten
„Zündpulver“, „Feuerstein / Flint“, sowie die metallische Reibfläche zur
Funkenerzeugung „Batterie“ ideal aufeinander abgestimmt sind. Dies lässt sich durch die Verwendung hochwertiger Komponenten und genügend Experimentieren und
praktizieren jedoch gut herausfinden und einstellen.

 

 

Kapitel 4

Vorderlader mit Perkussionszündung

 


Eine dritte und die „modernste“ Methode der Zündung eines Vorderladers ist das sogenannte Perkussionsschloß: Am Zündloch ist mittels eines Gewindes ein Piston eingeschraubt, dies ist ein hohler Nippel, auf welchen ein Zündhütchen gesteckt wird. Die Zündhütchen bestehen aus einem dünnen Blech und sind innen mit einer kleinen explosiven Zündladung gefüllt. Beim Betätigen des Abzuges schlägt der Hammer des Schlosses auf dieses Zündhütchen, die Zündladung explodiert und zündet mit ihren Funken durch das Zündloch hindurch die Treibladung – der Schuss fällt. Das Zündpulver außen vor dem Zündloch / Zündkanal entfällt hiermit.

Vorteile von Vorderladern mit Perkussionszündung:

–     keine Zündladung mehr erforderlich (ersetzt durch das Zündhütchen)
–     sicherste Zündung, geringe Empfindlichkeit gegen Feuchtigkeit oder Regen
–     einfache Handhabung

Nachteile von Vorderladern mit Perkussionszündung:

–     Es müssen zur Schussbereitschaft stets passende Zündhütchen vorhanden sein
–     Die Rechtslage erlaubt bei Vorderladern mit Perkussionszündung KEIN führen der Waffe (zugriffsbereites Mitführen in der Öffentlichkeit)! Für das Preparedness-Wesen und den Besitz einer Perkussionszündungswaffe für den Survivalfall dürfte dieser Umstand jedoch von geringerer Bedeutung sein.

Vorderlader mit Perkussionszündung lassen sich - legal!- gut modifizieren, um mit speziellen Zündladungen und anderweitigen Treibladungen als Schwarzpulver sehr gute Schussleistungen zu erzielen. Mehr hierzu in den Kapiteln 5 und 8.

 

 

Kapitel 5

Vorderlader mit besonderen Zündeinrichtungen


Insbesondere bei Vorderladern mit Perkussionszündung lässt sich diese so modifizieren, dass je nach Kaliber der Waffe beachtliche Schussleistungen erzielbar sind, ohne dass Schwarzpulver als Treibladung eingesetzt werden muss.
Da der Piston für die Aufnahme des Zündhütchens nicht als wesentliches Waffenbauteil zählt, kann dieses jederzeit in Eigenregie, ohne Erlaubnis und ohne die Waffe „erlaubnispflichtig“ zu verändern, durch ein Piston anderer Bauart geändert werden.

Sowohl auf dem europäischen Markt als auch auf dem US-Markt sind spezielle Pistons erhältlich, welche anstelle gewöhnlicher Vorderlader-Zündhütchen Zünder für Schrotpatronen des Typs „209“ aufnehmen. Diese Pistons sind aufschraubbar, und umschließen im Schussbereiten Zustand den eingelegten 209er Schrotzünder vollständig. Die Zündung der Schrotzünderpatrone erfolgt durch den Schlag des Hammers auf das zugeschraubte Piston, wobei ein beweglicher Stift im Deckel des Pistons den Zünder zur Explosion bringt.

Der bedeutende Unterschied zwischen den gewöhnlichen Zündhütchen für Vorderladern und den Zündpatronen für Schrothülsen ist die Menge und Stärke der Zündladung. Die Schrotzünder liefern ein vielfaches an Energie, verglichen mit gewöhnlichen Zündhütchen.

Auf dem Waffenmarkt sind sowohl ältere Vorderladerpistolen mit dem Kaliber 4,5 mm erhältlich, als auch ein von der Firma Pedersoli / Italien hergestelltes Gewehr mit der Bezeichnung „White Hawk“ im Kaliber 4,5 mm. Während das White Hawk Gewehr von Pedersoli von Haus aus mit 209er Schrotzündern betrieben wird, und hierbei eine Geschossenergie von ca. 25 Joule erreicht, sind die älteren 4,5 mm Modelle für den Betrieb mit normalen Zündhütchen und ohne Schwarzpulverladung vorgesehen.
Diese älteren 4,5 mm Vorderlader-Pistolen lassen sich einfach mit einem Piston für
Schrotzünder nachrüsten. Diese Pistons werden ebenfalls von der Firma Pedersoli/Italien hergestellt, und sind nahezu europaweit erhältlich als sogenanntes „indoor shooting Piston“. Für das nachrüsten mit diesem Piston muss bei einigen Waffenmodellen das Einschraubgewinde am Piston von 1/4x28 UNF auf M6 umgeschnitten werden – was einfach
möglich ist, da die beiden Gewinde nur gering unterschiedlich sind. Das auf M6 umgeschnittene
Gewinde passt sogar weiterhin auf ein 1/4x28 UNF Gewinde.

So umgerüstete Kaliber 4,5 mm Pistolen mit einem ca 20 cm Lauf erreichen nur mit dem
Schrotzünder, ohne weitere Treibladung, 20-25 Joule Geschossenergie.

 

 

Kapitel 6

Die Rechtsgrundlagen – Zitate aus dem deutschen Waffengesetz

 


Ehe man eine Entscheidung fällt, welchen Typ Waffe man sich zulegen möchte, sollte man gegebenenfalls die entsprechenden aktuellen Rechtsgrundlagen kennen.

Wer einfach nur ohne Erlaubnis und Registrierung eine frei ab 18 Jahren erhältliche Waffe kaufen möchte, kann sich nach allen Modellen umsehen, für die gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) des deutschen Waffengesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970,
4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, gilt:


(Auszug)

1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.7
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.9
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
….
(Auszug Ende)

Des weiteren kommt möglicherweise für den einen oder anderen auch der Eigenbau einer Schusswaffe in Frage, auch hierfür gibt das deutsche Waffengesetz in oben genannter, aktuell (Stand: Juni 2015) gültiger Fassung, einen gewissen Freiraum:

Gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) des deutschen Waffengesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, gilt:

(Auszug)

4.
Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung
4.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

(Auszug Ende)

Es können, wenn beim Eigenbau eine Modellnachbildung wie im Gesetz genannt erfolgt, durchaus eine Reihe einfacher aber sehr effizienter Schusswaffen selbst gebaut werden. Mehr hierzu im Kapitel 7.

Bis hierher wären also Fragen über den legalen Erwerb, Besitz, oder gegebenenfalls Eigenbau geklärt.

Im weiteren stellt sich jedoch insbesondere die Frage des Führens einer solchen Waffe, also ob die Waffe griffbereit mit sich geführt werden darf, oder lediglich verschlossen und „nicht zugriffsbereit“ zu bestimmten Zwecken transportiert werden darf.

Das Waffengesetz äußert sich auch hierzu eindeutig, gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) des deutschen Waffengesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003
I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S.
3154) geändert worden ist, gilt:

(Auszug)

3.
Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

(Auszug Ende)

Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass bei der Frage des Führens der Zustand der Waffe nicht weiter betrachtet wird. Es darf also davon ausgegangen werden, dass es unerheblich ist, ob die Waffe geladen oder ungeladen ist.

Von allen frei erwerbbaren und besitzbaren Waffen, bei welchen diese Eigenschaft auf der
Modellentwicklung vor dem 01.Januar 1871 beruht, sind also lediglich Waffen mit
Perkussionszündung vom Verbot des Führens betroffen. Steinschlosswaffen oder per Lunte gezündete Waffen dürfen zugriffsbereit geführt werden.

Ein letzteres Augenmerk sollte dann noch auf ein weiteres Merkmal gelegt werden, nämlich das Ausmaß und die Art der Einstufung von Zuwiderhandlungen gegen das Waffengesetz, im Zusammenhang mit den hier erörterten Schusswaffen nach einer Modellentwicklung vor dem
1.Januar 1871.

Hier soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Tatbestände denn erfüllt wären, falls mit so einer Waffe außerhalb einer zugelassenen Schießstätte geschossen wird.

 

 


§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
…..
ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 [Zitat 1]in Verbindung mit Abs. 4 [Zitat 2], dieser in
Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 [Zitat 3], mit einer Schusswaffe schießt,
…..

Diesen Satz untersuchen wir genauer:
„§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4“ betrifft folgenden Wortlaut: [Zitat 1]
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

sowie

[Zitat 2]
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt.
Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses
Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

In der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 sind Waffen genannt, welche diese Erfordernisse erfüllen:
Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Weiterhin betrifft „... dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1“
folgenden Wortlaut:

[Zitat 3] Unterabschnitt 1: Erlaubnispflicht
Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage
1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind.
Die eben vor-bezeichneten Waffen sind lediglich in den Umgangsarten Erwerb, Besitz, und im Falle von Funken- oder Luntenzündung bei der Herstellung von der Erlaubnispflicht ausgenommen, NICHT jedoch in Bezug auf das Schießen!

Bezugnehmend auf das Schießen sagt das Waffengesetz im Unterabschnitt 2, § 10, Absatz 5:

„(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.“

Einen Erlaubnisschein für das Schießen mit einer Waffe nach Anlage 2 Abschnitt 2
Unterabschnitt 1 (Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist) wird
kaum ein Bürger erhalten, da mit diesen Waffen immerhin erlaubnisfrei auf einer zugelassenen
Schießstätte geschossen werden darf (§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten: ... (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer
Schießstätte (§ 27) schießt. … ).

Somit verbleibt als Fazit:

Wer mit einer Schusswaffe, welche vom Verbot des Führens ausgenommen ist, außerhalb einer Schießstätte schießt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € rechnen.

Dies klingt dramatisch, aber immerhin stellt dieser Tatbestand „nur“ eine Ordnungswidrigkeit dar, und keinen Straftatbestand!

Anders sieht die Sache aus, sofern man außerhalb einer Schießstätte mit einer Waffe, welchem vom Verbot des Führens erfasst ist, schießt. Das Schießen an sich stellt zwar auch nur eine Ordnungswidrigkeit dar, jedoch ist die Voraussetzung für das unerlaubte Schießen auch das unerlaubte führen der Waffe, und dies erfüllt einen Straftatbestand welcher mit empfindlichen Strafen geahndet wird.

 

 


Kapitel 7

Der sichere Eigenbau einer Schusswaffe

 

 


Nach der Beurteilung der allgemeinen Gesetzeslage steht fest, als Eigenbau einer Schusswaffe kommen nur Waffen in Frage, welche folgende Voraussetzungen alle erfüllen:

–     Das Modell muss in seiner Bauart bereits vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden sein und diesem weitestgehend entsprechen
–     Die Art der Zündung muss eine Luntenzündung oder eine Funkenzündung sein
–     Es darf KEINE Perkussionszündung verwendet werden.

Als Waffen, welche in der Bauart zum einfachen Nachbau hinlänglich bekannt und einfachst nachzubauen sind, bieten sich folgende Waffentypen an:

Handrohre / Faustrohre, Hakenbüchsen, Arkebusen, Steinschlosswaffen, Luntenschloßwaffen.
Da der Bau von Waffen mit einem Steinschloss relativ aufwändig ist, wird dieser hier nicht näher betrachtet. Anstelle dessen soll auf den Selbstbau eines Handrohres oder einer Hakenbüchse näher eingegangen werden.

Zunächst 2 Abbildungen eines einfachen Handrohres:


Dieses Handrohr ist einfachst aufgebaut:

Es besteht aus dem Lauf, mit oben liegendem Zündloch, nicht sichtbar ist der hintere Laufverschluss, welcher kurz hinter dem Zündloch liegt und am hinteren Ende nochmals ein Stück Lauf hohl offen lässt, dass der Lauf auf den Holzstab aufgesteckt werden kann.

Geladen wird von der Mündung her, gezündet mittels brennender Lunte oder ähnlichem am
Zündloch.

Der sichtbare Haken dient dazu, beispielsweise an einer Mauerkante, einer Astgabel oder ähnlichem eingehakt zu werden, um den Rückstoß beim Schuss abzufangen.

Unten dargestellt ist eine transparente Zeichnung, welche einen möglichen Aufbau bei einem einfachen Selbstbau eines solchen Handrohres zeigt.

Der Lauf besteht aus einem Stück Präzisionsstahlrohr, am hinteren Ende wird ein Gewinde eingeschnitten (ca 5 cm weit ins Laufinnere), dann wird eine Imbusschraube als Laufverschluss eingedreht (blau dargestellt), und kurz vor der Imbusschraube ein Zündloch im Durchmesser von ca 1,5-1,8 mm gebohrt. Der Eingang des Zündlochs sollte etwas trichterförmig angesenkt und erweitert werden, um etwas Zündpulver halten zu können. Mit dem hinteren hohlen Ende wird der Lauf auf einen passenden, stramm sitzenden Holzstock aufgesteckt bzw. mit dem freien Gewindebereich aufgeschraubt. Die Zündung erfolgt mittels Lunte oder Feuerzeug oder ähnlichem. Geladen werden können sowohl Rundkugeln, als auch Schrotladungen.


Um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, und um einen praktikablen Lauf zu erhalten ohne die Innenseite aufwendig bearbeiten und glätten zu müssen, kann Präzisionsstahlrohr mit einer möglichst hohen Wandstärke (5-10 mm) bei einem Laufinnendurchmesser von 6-16 mm fertig gekauft werden. Dann muss nur noch ein passendes Gewinde geschnitten werden, das Zündloch gebohrt, eine passende Imbusschraube als Laufverschluss eingedreht und der Stock angepasst werden.

Um eine Selbstgefährdung zu vermeiden, kann UND SOLLTE der Lauf vor dem ersten Schießen zum Beschußamt gebracht werden. Für relativ geringe Kosten von weniger als 50 € wird dort ein Beschuss mit einer stark erhöhten Schwarzpulverladung vorgenommen, und anschließend die Waffe mit einem Beschußzeichen versehen und für eine bestimmte Menge Treibladungspulver als sicher bescheinigt, ein Zertifikat wird hierüber ebenfalls ausgestellt.

Diesen Beschuss kann jedermann bei einer legal hergestellten Waffe (was in diesem Fall und bei dieser Bauart als Handrohr der Fall wäre) vornehmen lassen. Sollte die Waffe auf einer Schießstätte geschossen werden, oder im Rahmen einer Reenactment Veranstaltung, oder zum Verkauf bestimmt sein, ist der Beschuss Pflicht, sofern die Waffe generell schußfähig ist und als solche veräußert oder genutzt werden soll.

Und daran denken: Beim Selbstbau einer Waffe kann jederzeit versehentlich ein zu schwacher Stahl oder eine zu dünne Wandung des Laufes gewählt werden, oder im Laufe der Bearbeitung eine Materialschwäche geschaffen werden. So eine Materialschwäche könnte beim Schuss zur Sprengung des Laufes führen, was schwerwiegendste Verletzungen des Schützen bis hin zum Tod des Schützen führen kann! Ein amtlicher Erstbeschuss hilft dieses Risiko zu vermeiden!
Der amtliche Beschuss dient hiermit der eigenen Sicherheit!
Kapitel 8

Die Treibladung

 

Als sicherste Treibladung und auch als in aller Regel vorgesehene Treibladung wird für die hier besprochenen erlaubnisfrei erwerb- und besitzbaren Vorderlader Schwarzpulver verwendet.

Wer Schwarzpulver in Deutschland erwerben und besitzen will, benötigt man eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27, den sogenannten „Pulverschein“.

Dieser erhält man unter bestimmten Bedingungen:


Voraussetzungen

•    körperliche Eignung
•    Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
•    EU - Staatsangehörigkeit
•    Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein
ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz

•    Personalausweis
•   Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

•    Personalausweis
•    Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum
Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen


Eine solche Erlaubnis würde zum Erwerb und zum Besitz von festgelegten Mengen
Schwarzpulver berechtigen.

Eine eigene Herstellung von Schwarzpulver bleibt auch in diesem Fall verboten !


Da jedoch die wenigsten Menschen, die sich für den Survivalfall oder aus einem Preparedness- Bedürfnis heraus auf eine Verteidigungsmöglichkeit oder Jagdmöglichkeit mit der Schusswaffe vorbereiten wollen, den Aufwand zum legalen Schwarzpulvererwerb betreiben wollen, bleiben hier mehrere Alternativen zur Auswahl:


1)  Keine Beschaffung, keine verbotene Herstellung, keine gefährliche Lagerung von Schwarzpulver, aber für den „Fall der Fälle“ die Beschaffung und Lagerhaltung einer gewissen Menge der fertig vorbereiteten Rohstoffe, um im Zweifelsfall in der Lage sein zu können, sich bei absoluter Notwendigkeit sein Schwarzpulver gegebenenfalls in kürzester Zeit selbst mischen und herstellen zu können.
2)  Verwendung eines alternativen Treibladungspulvers: Pulver aus Streichholzköpfen! (Achtung: Auch die Herstellung eines Pulvers aus Streichholzköpfen kann als verbotene
Herstellung explosionsgefährlicher Stoffe und damit als Straftat im Sinne eines
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gewertet werden!)
3)  Die Verwendung von für Volljährige frei erhältliche niedrig nitrierte Nitrozellulose, auch als Kollodiumwatte, Kollodiumwolle, oder Pyrowatte bekannt. Diese lässt sich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich als Treibladung verwenden.


Nun die Erläuterung zur Umsetzung der drei Möglichkeiten der Vorbereitung auf eine möglichst schnell einsetzbare Treibladung für den absoluten Notfall. Nochmals zur Beachtung:

Erläutert wird der legal machbare Teil, also die Beschaffung und Vorbereitung der Zutaten, sowie Hinweise zur Herstellung einer Treibladung hieraus. Die Herstellung einer Treibladung ist verboten und stellt einen strafbaren Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar!


1)  Schwarzpulver


Benötigt werden zur Herstellung von Schwarzpulver lediglich Holzkohle, Schwefel und
Salpeter (KnO3).

Während Holzkohle und Schwefel auch in feinst pulverisierter Form frei und problemlos erhältlich sind, ist der Erwerb von Salpeter / KnO3 unter bestimmte Bedingungen gestellt: Wer Salpeter in Reinform erwerben möchte, muss den Verwendungszweck angeben, und die Personalien werden hinterlegt und in der Regel vom Verkäufer an die Behörden weiter geleitet. Ärger ist hier vorprogrammiert.

Salpeter aus Düngemitteln hingegen ist unrein und wenig geeignet, und sollte nur benutzt werden, wenn es gar nicht anders geht.

Eine Möglichkeit, an reinen Salpeter ohne Registrierung und Behördenkenntnis zu gelangen, ist Salpeter in Lösung zu erwerben. Salpeterlösung (in reinem Wasser) ist mit Gehalten von bis zu 20 % erhältlich, und der Erwerb untersteht nicht dem Grundstoffüberwachungsgesetz und ist ohne weitere Formalitäten und Registrierung möglich.

Die Herstellung von wirklich reinstem Salpeter aus der Lösung ist dann denkbar einfach: Man füllt die Lösung in ein großes Gefäß, und lässt das Wasser verdunsten. Übrig bleiben reine Salpeterkristalle, welche nur noch mit einem Handmörser feinst zerkleinert und pulverisiert werden müssen.

So können problemlos die Zutaten zur raschen Anfertigung einer beträchtlichen Schwarzpulvermenge für den Notfall auf Lager gehalten werden, ohne sich -solange man kein Schwarzpulver hieraus herstellt- strafbar zu machen.

Für die Herstellung von Schwarzpulver (Mischungsverhältnisse, Prozess) gibt es im Internet reichlich Anleitungen – für den Notfall eine Anleitung ausdrucken und den gelagerten Zutaten beilegen.


2)  Pulver aus Streichholzköpfen


Ein wirklich sehr guter Ersatz mit nahezu identischer Potenz und Eigenschaften von
Schwarzpulver ist ein Pulver aus Streichholzköpfen!

Die Herstellung dieses Pulvers ist ebenso verboten und stellt einen Verstoß gegen das
Sprengstoffgesetz dar!

Allerdings ist die Vorbereitung, um im Survivalfall ein Schießpulver schnell zur Hand zu haben, und die Herstellung in einem solchen Fall, wesentlich einfacher als die Vorbereitung und Herstellung von Schwarzpulver.

Benötigt werden: Viele Streichhölzer! (100 Packungen sind kein Fehler, und kosten nicht viel). Besonders geeignet sind sogenannte Überall-Streichhölzer, welche auf jedem
rauen Untergrund zünden, aber auch Sicherheitsstreichhölzer sind geeignet. Die Herstellung des Pulvers ist denkbar einfach:
Auf einer Unterlage wird mit einem Hammer (bei „Überall-Streichhölzern“ vorsichtig zwischen 2 Lagen Papier!) die Zündmasse an den Streichholzköpfen zerschlagen, dass sie vom Holz oder Pappstäbchen absplittert.
Holz oder Pappe (je nach Streichholztyp) werden aussortiert und weggeworfen. Die Zündmasse-Splitterchen werden weiter zerkleinert bis ein einigermaßen
homogenes, feines Pulver entstanden ist.

Bei „Überall-Streichhölzern“ ist der Schwarzpulverersatz dann bereits fertig!

Bei Sicherheitsstreichhölzern sollten die Reibflächen an den Schachteln noch abgekratzt werden (dies ergibt lediglich eine winzige Menge roten Phosphor enthaltenden Pulvers), und dieses abgekratzte Pulver (und sei es noch so wenig!, es ist hiervon nur eine minimale Menge notwendig) wird unter das Pulver der Zündmasse der Streichhölzer gemischt. Dies führt zu einer erhöhten Entzündbarkeit des Pulvers.

Die Vorbereitung, um sich im Notfall eine alternative Treibladung herstellen zu können, ist also wirklich einfach: Genügend Streichhölzer auf Lager halten!


3)  Kollodiumwolle


Kollodiumwolle kann von jeder volljährigen Person beispielsweise in Shops für
Zauberzubehör als „Zauberwatte“ gekauft werden.

Kollodiumwolle ist niedrig nitrierte Nitrozellulose, aus Sicherheitsgründen wird sie mit Wasser oder Alkohol befeuchtet (zur Verminderung der Explosionsgefahr) gelagert und auch verkauft.

Um Kollodiumwolle generell entzündbar und brauchbar zu machen als Treibladung, muss sie zunächst vollständig getrocknet werden.

Kollodiumwolle ist in der Verwendung auch nicht ganz einfach und unbedenklich – die Dosierung ist schwierig, die Anwendung benötigt im Vergleich zu hoch nitrierter Nitrocellulose etwas Fingerspitzengefühl.

Dass Kollodiumwatte generell schnell durch zündet und somit als Treibladung brauchbar ist, darf sie nicht verdichtet werden wie andere Treibladungspulver, sondern muss
relativ locker im Lauf hinter dem Geschoss sitzen. Beim Laden darf das Geschoss also nicht bis ans Laufende gedrückt und hierbei die vorher locker eingebrachte
Kollodiumwolle komprimiert = zusammengepresst werden!

Weiterhin detoniert Kollodiumwatte vor allem dann schnell genug, um als Treibladung effizient zu sein, wenn sie von einem Zündstrahl schlagartig und vollständig durchdrungen wird. Mit Steinschlosswaffen ist dies kaum möglich! Ideal sind hierfür Vorderladerwaffen, welche auf ein Piston für 209er Schrotzünder umgerüstet wurden. Der Zündstrahl von Zündern Typ 209 ist so kräftig, dass er locker in den Lauf eingebrachte Kollodiumwolle schlagartig durchdringt und zur sofortigen Explosion bringt.

Als ideale Menge für einen Kolloquiumstermin-Treibsatz in einem Vorderlader in
Kombination mit einem Schrotzünder Typ 209 kann folgende menge angesehen werden:

bei Laufinnendurchmesser 5 mm eine Füllung der hintersten 2-2,5 cm Lauflänge mit luftig aufgelockerter Kollodiumwatte;

bei Laufinnendurchmesser 10 mm eine Füllung der hintersten 1-2 cm Lauflänge mit luftig aufgelockerter Kollodiumwatte;

bei Laufinnendurchmesser über 10 mm eine Füllung der hintersten 1-1,5 cm Lauflänge mit luftig aufgelockerter Kollodiumwatte;
Um bei einer effizienten Durchzündung / Explosion der Kollodiumwatte eine Laufsprengung durch eine zu große Hohlkammer hinter dem Geschoss (am Laufende) zu vermeiden, aber andererseits beim Laden die Kollodiumwolle nicht versehentlich zu
stark zu komprimieren, muss ein exakt markierter Ladestock verwendet werden und die
Geschossgröße exakt mit einbemessen werden!

ACHTUNG: Die Verwendung von Kollodiumwatte als Explosivstoff oder Treibladung ist verboten! Die Anwendung sollte nur im absoluten Notfall erfolgen, wenn es zur Sicherung von Leib und (Über-)Leben als unausweichlich notwendig erscheint!

4)  Kollodiumwatte in Lunten-gezündeten Vorderladerwaffen:

Es gelten die Prinzipien wie oben beschrieben, jedoch mit dem Unterschied, dass hier auf ein gesondertes Zündpulver verzichtet werden kann.

Sofern das Zündloch einen Durchmesser von 1,5 bis 2,0 mm hat, kann ein dünner, lockerer Strang Kollodiumwatte mit einer dünnen Nadel durch das Zündloch bis zur im Lauf befindlichen Kollodiumwatte-Treibladung geführt werden, wobei etwa 0,5 bis 1 cm des Kollodiumwatte-Strangs außen aus dem Zündloch herausstehen.

Um die Waffe abzufeuern, wird der herausstehende Strang Kollodiumwatte entzündet, dieser brennt nach innen durch und entzündet dort die Treibladung.

Diese Methode funktioniert nur, wenn das Zündloch wenigstens knapp 2 mm Durchmesser hat, und einerseits eine ausreichende Menge Kollodiumwatte das Zündloch füllt, ohne dabei aber im Zündlochkanal zu sehr komprimiert zu sein (sonst erlischt die Kollodiumwatte häufig im inneren des Zündkanals, und es kommt zu keiner Schussauslösung).

Bei einer luntengezündeten Schusswaffe (Faustrohr, Handrohr, Hakenbüchse, ..) sollte also ein 1,8 bis 2 mm Zündlochkanal vorhanden sein (besser 2,5 mm !). Die Menge an verwendeter Kollodiumwatte sollte vorsichtig ermittelt und höher gewählt werden als bei einer Zündung mit Zündhütchen oder Schrotzündern, da die Durchzündung langsamer erfolgt als bei der Zündung mit einem Zündstrahl. Kollodiumwatte explodiert bei dieser Art der Zündung nicht, sondern deflagriert (etwas langsamere Geschwindigkeit der Verbrennungsreaktion). Um dann das Geschoss noch effizient aus dem Lauf zu treiben, ist eine etwas höhere Menge, als oben bei der Verwendung von Kollodiumwatte in Verbindung mit Schrotzündern angegeben, notwendig.


Die Verwendung von Kollodiumwatte sollte nur erfolgen:


–     wenn die hierfür verwendete Waffe einen besonders starken (dickwandigen) Lauf hat

–     die Waffe ein Kaliber von maximal 10 mm hat

–     keinerlei andere Treibladungen verfügbar sind

–     die Rechtslage keine Rolle spielt (die Verwendung ist verboten!)

–     Die Anwendung zur Überlebenssicherung unabdingbar notwendig erscheint!
Kapitel 9

Geschoss oder Schrot ?

 

Die Frage lässt sich einfach beantworten!

Hat die Waffe einen gezogenen Lauf, sollte ausschließlich mit Einzelgeschossen geschossen werden. Der durch die Züge im Lauf erzeugte Drall würde eine Schrotgarbe unmittelbar nach verlassen des Laufes so weit auffächern lassen, dass bereits auf kurze Schussdistanz von 10
Metern kaum noch eine effiziente Wirkung der Schrotgarbe auf ein Ziel zu erwarten ist.

Hat die Waffe innen einen glatten Lauf, kann frei gewählt werden, ob Schrot oder
Einzelgeschoss geladen wird.

Für den Survivalfall empfiehlt sich zur Nahrungsbeschaffung / Jagd:
–     Kleintiere (Vögel, Kaninchen, Hase..): Schrot
–     Großtiere (Reh, Wildschwein, Hirsch, ..): Einzelgeschoss

Sollte eine Mann-stopp-Wirkung zum Verteidigungszwecke erzielt werden müssen, empfiehlt sich Schrot nur aus Großkalibrigen Waffen mit relativ großer Korngröße und -menge (Korngröße 5-7 mm, Menge 10 – 40 Korn [größeres Korn – kleinere Menge, und umgekehrt]), ansonsten ausreichend schwere Einzelgeschosse.

 

 

Kapitel 10

Zusammenfassung der Erkenntnisse

 


Die Beschaffung von wirklich effizienten Schusswaffen ist für den ernsthaften Preparedness- Bürger und für die Vorbereitung auf einen Survivalfall durchaus legal möglich, und zwar ohne dabei als Waffenbesitzer registriert zu sein.

Bei der Beschaffung eines Vorderladers im Kaliber 4,5 mm und der Kombination mit einem Piston für 209er Schrotzünder hat man legal eine Waffe, welche gewöhnliche Luftgewehr- Geschosse mit einer rund dreimal höheren Geschossenergie verschießt, als dies aktuell frei erhältliche Luftgewehre bieten. Eine solche Waffe kann nur mit den 209er Schrotzündern und ohne zusätzliche Treibladung betrieben werden und ist für die Jagd auf Vögel bis zur Größe von Enten oder Hasen durchaus tauglich und ausreichend. Die entsprechenden Schrotzünder sind ebenfalls frei ab Volljährigkeit erhältlich.

Für Perkussions-Vorderlader in Kalibern bis Cal. 32 (oder kleiner) ist als Treibladung Kollodiumwatte in Verbindung mit einem 209er Schrotzünder sehr effizient, alternativ kann man sich auf die notfallmäßige (aber verbotene!) Herstellung von Schwarzpulver oder von Streichholzpulver einrichten.

Vorderlader mit Steinschloss dürfen zwar geführt werden, sind jedoch nur mit Schwarzpulver oder Streichholzpulver als Treibladung eine praktikable Waffe.

Vorderlader mit Luntenzündung und glattem Lauf sind sehr universell einsetzbar, da sowohl
Schrot als auch Einzelgeschosse verladen und verschossen werden können.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Gesetzgeber durchaus Spielraum für eine Aufrüstung für den Ausnahmezustand zulässt, ohne dass man sich strafbar machen muss. Im echten Bedarfsfalle aber hat man bei richtiger Vorbereitung innerhalb von wenigen Minuten bis wenigen Stunden voll funktionsfähige und leistungsstarke Schusswaffen einschließlich Treibladungsmitteln zur Verfügung – ohne dabei durch eine amtliche Registration als Waffenbesitzer bekannt zu sein.

 

 


Kapitel 11

Waffen - Empfehlungen für den Prepper und Surviver

 


Hierbei wird unterschieden je nach Einsatzzweck und erforderlichen Eigenschaften, und es werden aktuell erhältliche Modelle empfohlen.

Einsatzzweck Jagd auf Großtiere, Verteidigung gegen Großtiere:

Hier seien alle Perkussions-Vorderlader empfohlen, welche im Cal. 45 Bereich liegen. Auf weitere Entfernungen zielsicher sind hierbei Gewehre mit gezogenen Läufen, auf kurze Distanz eigenen sich auch Vorderlader-Pistolen des selben Kalibers.
Ein Gewehr eignet sich wegen seiner Größe weniger für eine Flucht-Situation, auch deshalb, weil es sich schlecht verstecken lässt.

Als Gewehr kann hier kein Modell bevorzugt empfohlen werden, letztendlich sind alle Modelle ausreichend geeignet, auch die günstigen Modelle welche zwischen 200 und 500 € erhältlich sind. Die Vorteile an Präzision, welche viel teurere Modelle bieten, fallen in einer Survivalsituation kaum ins Gewicht.

Einsatzzweck Jagd, Verteidigung, auch gegen Großtiere oder Menschen, aber es soll eine kleine
Waffe sein:

Hier kann eindeutig der Derringer Liegi oder Derringer Riverboat von Pedersoli empfohlen werden! Beide Modelle unterscheiden sich nur nur Laufkaliber und Lauflänge, der Liegi bietet Cal. 45 bei einem extrem kurzen Lauf, der Riverboat hat nur ein Cal. 36 und einen etwas längeren Lauf. Die Vorteile dieser beiden Derringer liegen auf der Hand:


–     beide lassen sich ohne Umbau direkt mit dem Pedersoli Piston für 209er Schrotzünder ausrüsten
–     bei beiden Modellen lässt sich der Lauf abschrauben, dies bietet einfach Pflege und
Wartung, vor allem, sollte mal eine Kugel im Lauf stecken bleiben bei einem
Zündversager. Besonders in einer Extremsituation bieten diese beiden Modelle hier eine
Waffe mit sehr hoher Zuverlässigkeit und einfachster Wartung und Instandhaltung.
–     Hohe Schussleistung bei Verwendung von 209er Piston und lockere Füllung der
Pulverkammer mit Kollodiumwatte, was bei abgeschraubtem Lauf einfachst möglich ist.
–     Im Notfall Verwendbarkeit mit Schwarzpulver, Streichholzkopf-Pulver, und Kollodiumwatte, in Verbindung mit dem Pedersoli indoor Piston für 209er Schrotzünder auch bei Nässe und Regen eine sehr prozesssichere Waffe
–     Die geringe Größe ! Diese Derringer lassen sich leicht verstecken und verstauen, fallen kaum auf, und nehmen kaum Platz ein und wiegen wenig.
Nachteile:

–     beide Derringer haben von Haus aus keine Visiereinrichtung, und sind daher nur auf Kurzdistanzen bis 10 Meter, maximal 20 Meter halbwegs praktikabel einsetzbar. Allerdings kann am Lauf ein Adapter für ein Leuchtpunktvisier angebracht werden, und dann ein kleines Leuchtpunktvisier montiert werden – damit wird die Waffe dann sehr tauglich auf Distanzen bis 20 Meter.

Die beiden Derringer Riverboat und Liegi haben beide gezogene Läufe und sind nur für das verschießen von Einzelgeschossen geeignet, hier aber enorm leistungsstark!


Waffen für die Jagd auf kurze Distanz und auf Kleintiere, welche wenig Gewicht und geringe
Größe mitbringen:

Der Derringer Remington Rider von Pedersoli !

Daten: Kaliber 4,5 mm (ältere Modelle auch 4,3 mm, jedoch ist hier die Beschaffung geeigneter Geschosse schwierig, wenn man nicht 4,5 mm Geschosse einzeln auf einen kleineren Durchmesser herunterrollen will).

Treibladung: Normalerweise nur ein Zündhütchen, welches die 4,5 mm Kugel mit akzeptabler Geschwindigkeit aus dem Lauf befördert. Um damit jedoch erfolgreich und sicher Kleintiere zu jagen, sollte etwas nachgeholfen werden.
Da dieser kleine Derringer ein Hinterlader ist, bei welchem die Kugel in eine Art herausnehmbare Patronenhülse gesteckt wird, auf welche hinten das Zündhütchen aufgesteckt wird, und eben diese Hülse groß genug ist um zwischen Zündhütchen und Geschoss noch
etwas Treibladung unterzubringen, ist dies sehr einfach machbar.
Als Zusatzladung für ein wenig Tuning eignen sich hier ein kleiner lockerer Bausch Kollodiumwatte, oder etwas Schwarz- oder Streichholzkopf-Pulver. Dann bringt dieses kleine Pistölchen Schussleistungen, die bei ca. 10-20 Joule liegen und für eine Kleintierjagd auf Nahdistanz ausreichend sind.

Nachteile:

–     die Visiereinrichtung (Kimme-Korn) muss nachgearbeitet werden, sie ist ab Werk so produziert, dass in der Regel die Trefferlage zu hoch liegt. Mit einer Feile oder einem Dremel lässt sich dies in kurzer Zeit bewerkstelligen.
–     Nicht zur Verteidigung gegen Großtiere geeignet

 

 

Für den Einsatzzweck „Jagd“ auf Kleintiere bis etwa Hasengröße, mit Zielgenauigkeit und
Leistung für Entfernungen bis 30-40 Meter Entfernung:


Pedersoli Gewehr „White Hawk“.

Kaliber: 4,5 mm
Treibsatz: 209er Schrotzünder, ab Werk, ohne Umbau. Leistung nur mit Schrotzünder: ca 25 Joule
Das Gewehr ist enorm leicht und relativ klein, und wer handwerklich geschickt ist, kann den Lauf abschrauben und eine kleine Sperre mit der Feile beseitigen, dann lässt sich der Lauf bis zum Schaft nach hinten knicken und sich die Größe des Gewehrs ohne zerlegen so weit reduzieren, dass es in einem Trekking Rucksack verschwindet ohne aufzufallen!
Bei Versuchen mit der zusätzlichen Verwendung von etwas Kollodiumwatte als Treibladung zwischen Schrotzünder und Geschoss wurden Geschossgeschwindigkeiten von 500 m/s erreicht, und Leistungen von über 100 Joule erzielt!

Vorteile des White Hawk:

–     für ein Gewehr sehr leicht und handlich!
–     Mit geringstem Aufwand in der Größe auf die halbe Länge klappbar zu machen, ohne das Gewehr für den Transport zerlegen zu müssen
–     Starke Schussleistung bereits mit den Standard 209 Schrotzündern als alleinige
Treibladung
–     relativ einfach Montage eines Zielfernrohres, wenn eine entsprechende Schiene angebracht wird
–     relativ geringer Preis von 320-350 € „Neu“


Selbstverständlich bietet der Markt noch viele andere Modelle, jedoch zeichnen sich die hier vorgestellten Modelle von Pedersoli jeweils durch spezielle wirklich herausragende Eigenschaften aus, und sind überdies sehr wertbeständig!


Wer sich für einen Vorderlader als Notfall-Waffe entscheidet, sollte generell ausreichende Literatur über die Pflege, Handhabung, das Laden und das Schießen mit Vorderladern beschaffen. Es handelt sich um scharfe, echte Waffen, welche keinerlei Spielzeug sind!

Empfohlen wird vom Autor dieses eBooks, in einem Schützenverein das Vorderladerschießen zu erlernen und zu praktizieren, um sich an den Umgang mit Vorderladern in der Praxis zu gewöhnen!

Wer mit Steinschlosswaffen liebäugelt oder sich eine solche zulegt, sollte ganz besonders darauf bedacht sein, sich über die Eigenarten und die richtige Handhabung zu informieren, um eine prozesssichere Waffe in den Händen zu halten! Steinschlosswaffen bedürfen zu einer einwandfreien Funktion besonderer Sorgfalt in allen Punkten, von der Auswahl der Komponenten wie Feuerstein und Zündladung, über die richtige Befestigung des Feuersteins und eine perfekt gehärtete Batterie bis hin zum gut gepflegten Zündkanal.

Wer nicht experimentieren, sondern praktizieren will, ist am besten bedient mit einem der oben genannten Modelle.

Wer es günstig, einfach, und vielseitig einsetzbar haben möchte, dem sei der sichere Eigenbau eines Handrohrs mittlerer Größe mit glattem Lauf empfohlen. Ein solches Handrohr lässt sich günstig bauen, und ist mit einem kurzen Holzgriff versehen und einem Schwanenhalsfeuerzeug als Zündinstrument (anstelle einer Lunte), welches sich am Stock in passender Position befestigen lässt, perfekt bedient und kann vom Einzelgeschoss bis zur Schrotladung mit allerlei Treibladungen alles verschießen.

Eine konkrete Bauanleitung für ein solches, universell einsetzbares Handrohr / Faustrohr liegt diesem eBook kostenlos bei.


STAND DER RECHTSLAGE: 15. JUNI 2015

Der Eigenbau einer Schusswaffe

 

Zunächst muss man sich Gedanken darum machen, was für eine Schusswaffe denn legal gebaut werden darf.

Gemäß dem deutschen Waffengesetz in der zum Verfassungszeitpunkt dieses Dokuments gültigen Fassung dürfen Schusswaffen mit Luntenzündung, wenn das Modell vor dem 1. Januar
1871 konstruiert wurde, erlaubnisfrei gebaut, besessen, gehandelt und geführt werden.

Um den Bau eines solchen Modells soll es hier gehen – da die Technik sehr einfach ist, die
Anwendung sehr universell, und es sich um eine Schusswaffe mit hoher Leistung handelt.


Als Modellgrundlage nehmen wir uns ein sogenanntes Faustrohr, Handrohr, oder auch
Faustbüchse oder Handbüchse genannt, vor.


Nachfolgende Bilder zeigen 2 relativ einfache Faustrohre, bei welchen die Zündung mit einer
Lunte am Zündloch erfolgt.

 

 

 

Nachfolgendes Foto zeigt ein Faustrohr, welches am Stock zusätzlich einen Haken eingearbeitet
hat, mit welchem man die Waffe vor dem Schuss beispielsweise an einem Mauervorsprung oder einer Astgabel einhaken kann, um den Rückstoß abzufangen.

 

Wie auf den Fotos ersichtlich, kann die äußere Form des Rohres / Laufes durchaus aufwändiger geformt, oder auch sehr einfach und geradlinig verlaufend sein.

Um eine praktikable, aber einfache Waffe zu bauen, wird das Rohr in diesem Fall geradlinig verlaufend gewählt.

Wir entscheiden uns für den Bau eines Faustrohres mit einem Kaliber von 10 mm, das heißt der Lauf-Innendurchmesser beträgt 10 mm.

Benötigt wird dann folgendes Material:

–    Präzisionsstahlrohr  DIN EN 10305-1, Werkstoff: E235 • E355, Abmessungen:
30 mm (Außendurchmesser) x 10 mm (Wandstärke) x 200-300 mm (Länge)
–     M12 x 20mm Gewindestift, das sieht ungefähr so aus:


–     einen Holz Rundstab im Durchmesser von etwa 30 mm, weiches Holz lässt sich hierbei leichter bearbeiten (z.B. Lärche, Fichte), hartes Holz ergibt eine haltbarere und hochwertigere Optik (z.B. Buche, Eiche, Ahorn)

–     1 Holzschraube, Linsensenkkopf, Kreuzschlitz, 20 mm Gesamtlänge (16 mm
Gewindelänge)


Die Kosten für das komplette Material liegen bei etwa 35 - 40 Euro. Weiterhin benötigt man folgendes Werkzeug:
Zwingend:

–     Bohrmaschine

–     Hartmetallbohrer, jeweils im Durchmesser 2 mm, 4 mm, und 10,2 mm

–     Metallfeile flach und Metallfeile rund (die runde Metallfeile in möglichst kleinem
Durchmesser)

–     Bohröl oder Schneideöl (für Metallzerspanung)

–     Holzfeile

–     Kreuzschlitz Schraubendreher

–     Gewindeschneider für ein M12 Innengewinde

–     Imbusschlüssel (falls man einen Gewindestift mit Innensechskant gekauft hat, oder einen Schlitzschraubendreher, falls man einen Gewindestift mit Schlitz gekauft hat)


Vorteilhaft:

–     Schraubstock

–     Ständerbohrmaschine oder Bohrmaschinenständer

 

 


Zum Einkauf:


Das Rohrstück in den angegebenen Abmessungen kann man bei einem örtlichen Metallhandel bestellen, oder im Internet. Vorteilhaft ist es, wenn man das Rohrstück mit der Anarbeitung
„gesägt und entgratet“ kauft, dann entfällt in der Regal der Bedarf der Metallfeilen (diese werden benötigt, um mit der Rundfeile die Bohrung zu entgraten, und mit der Flachfeile die
Außenkante zu entgraten).


Wer keinen Gewindeschneider hat, keinen kaufen möchte, und generell keine Metallarbeiten durchführen lassen möchte, der kann bei einem Schlosserei-betrieb die Metallarbeiten für kleines Geld erledigen lassen. Die Vorgaben an den Metallbauer / Schlosser sind dabei die selben wie folgende Arbeitsschritte für den Selbstbau:

 

 


–     Das Rohr auf die Wunschlänge exakt rechtwinklig sägen

–     an den Kanten entgraten (mit der Rundfeile und der Flachfeile)

–     an angegebener Position (siehe Zeichnung oben) das Zündloch im Durchmesser 2 mm bohren, und oben nochmals 2 - 4 mm tief mit einem 4 mm Bohrer vertiefen (die spätere Zündpulverpfanne)

–     an angegebener Position (siehe Zeichnung oben) ein Befestigungsloch im Durchmesser von 4 mm Bohren

–     am Ende mit dem gebohrten Zünd- und Befestigungsloch 50-55 mm tief mit einem Hartmetallbohrer Durchmesser 10,2 mm aufbohren (von ursprünglich 10 mm Innendurchmesser)

–     Den aufgebohrten Bereich 50-55 mm tief ein M12 Gewinde einschneiden


Das Rohr bzw. der Lauf ist das fertig zur Montage!


Der Holzstock wird mit einer Feile, einem Schnitzmesser, oder auf einer Drehbank (je nachdem, welches Werkzeug verfügbar ist) auf 25-28 mm Länge auf einen Durchmesser von
10 mm verjüngt – nicht weniger! Der Stock kann mit dem verjüngten Ende in das Gewinde
„eingedreht“ werden und presst sich fest in den Lauf. Dies kommt jedoch erst nach einem weiteren Schritt !


Der Holzstock ist nun fertig zur Montage!
Nun wird das ganze folgendermaßen zusammengebaut und zu einem fertigen Handrohr:

 

 

Erster Schritt beim Zusammenbau:

–     eindrehen des Gewindestiftes in das Gewinde. Der Stift wird so weit eingedreht, bis er das Zündloch zu verschließen beginnt, und dann etwa 1 – 2 mm  (ca 1 – 1 ½ Umdrehungen) zurück gedreht !

–     Der Gewindestift kann vor dem eindrehen am vorderen Gewindeende mit etwas Gewindekleber / Schraubensicherung bestrichen werden (z.B. Lock-tite). Dies erschwert allerdings bei späteren Wartungsarbeiten (z.B. bei einer Reinigung) das herausdrehen des Gewindestiftes enorm!

–     Anschließend wird der Holzstock mit dem verjüngten Ende ebenfalls in das Gewinde eingedreht, wenn man die Maßangaben genau beachten hat, reicht der Stock fast bis an den Gewindestift, und ca 1 cm weiter in den Lauf, als die Position des
Befestigungsloches vom Laufende entfernt ist. Außerdem sollte die Stockkante satt am
Lauf anliegen.

–     Durch eindrehen der Holzschraube in das Befestigungsloch werden Stock und Lauf zusätzlich fixiert.


Das Handrohr ist nun fertig !
VOR DEM ERSTEN SCHIESSEN !


Um sich selbst nicht zu gefährden, sollte die Sicherheit des Handrohres überprüft werden. Dies erledigen Beschußämter – man kann das Handrohr dort hin senden oder persönlich dort
erscheinen. Vor einem Versand oder einem Besuch beim Beschußamt dort anrufen und die
Vorgehensweise, Kosten, und einen Termin klären!

Das Beschußamt wird das Handrohr mit einer stark erhöhten Pulverladung und passendem Geschoss (dieses kann im Zweifelsfall mitgeliefert werden, vorher fragen!) mit einer sicheren Fernzündung testen – die Beschußämter sind auf solche Beschußversuche ausgerichtet.

Nach erfolgreichem Beschuss bescheinigt das Beschußamt mittels einem Stempel auf der Waffe sowie einem Beschußzertifikat eine bestimmte Pulvermenge Schwarzpulver oder Schwarzpulversubstitut als Sichere Ladung für das Handrohr.

Die Kosten für einen solchen Beschuss liegen erfreulich niedrig und sollten jedem seine eigene
Sicherheit wert sein! Die Kosten liegen in der Regel deutlich unter 50 €.


Wer seinen Handrohr-Eigenbau verkaufen möchte, muss dies zwingend mit dem amtlichen Beschuss tun, andernfalls darf die Waffe NICHT als schußfähiges Modell verkauft werden ! Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


Zum Gebrauch:


Die Ladung (Treibladung, Pulver) und das Geschoss werden mit einem passenden Trichter und einem Holz- oder Metallstab von der Mündung her in den Lauf eingebracht. Auf den Zeichnungen sieht man jeweils für die Ladung mit einer Rundkugel als auch für die Ladung mit Schrot, wie die Ladung eingebracht und platziert werden muss.
Hierzu sollte man sich im Vorfeld informieren, wie man einen Vorderlader optimal lädt! Durch das Zündloch wird vor dem Laden entweder eine dünne Zündschnur geschoben, oder
nach dem Laden in die angebrachte Vertiefung etwas Zündpulver gegeben.

Zum schießen werden dann Zündschnur oder Zündpulver mit einem Feuerzeug (es bietet sich ein Schwanenhals Feuerzeug an), einer glühenden Lunte, oder einem glühenden Holzspan entzündet.


Achtung:


Das Schießen außerhalb von zugelassenen Schießstätten ist erlaubnispflichtig und wird in der
Regel nicht gestattet!

Für den Umgang mit Schwarzpulver ist eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 notwendig!


Der Bau und der Besitz eines Handrohres wie oben beschrieben sind jedoch ab Volljährigkeit erlaubnisfrei möglich!


VIEL ERFOLG !


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