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Verbotene Wahrheit

„In Deutschland ist das, was man über den Zweiten Weltkrieg weiß, nicht wahr. Und was wahr ist, ist unbekannt.“

Das sagen US-Historiker und Militärs, die das Ende des zweiten Weltkriegs als Zeitzeugen miterlebt haben.

Ich muss gestehen, dass ich selbst bis vor wenigen Jahren keine Ahnung darüber hatte, dass nicht nur die Sowjets, wie allgemein bekannt, sondern auch die westlichen Allierten sich massenhaft an deutschen Frauen vergangen hatten. Und dass Amerikaner, Briten und Franzosen deutsche Kriegsgefangenen systematisch, manchmal sogar bis zu deren Tod folterten.

 

Obwohl auch schon 1945 unter Folter erzwungenen Geständnisse vor Gericht unwirksam waren, so wurden dennoch so gut wie alle unter Folter erzwungenen Geständnisse im Nürnberger Prozess als “ultimative Beweise” betrachtet – und führten zur Hinrichtung der führenden Vertreter des Dritten Reichs.

 

Exemplarisch als Opfer der Siegerjustiz sei hier nur der Wehrmachtsangehörige Gustav Petrat (Foto links) erwähnt, der wie viele seiner ebenfalls unschuldig Mitangeklagten im Alter von 23 Jahren erhängt wurde. So wie auch Hitlers Rechtsanwalt Hans Frank.


Auch der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß wurde brutal gefoltert und auf diese Weise zu einem „umfassenden Geständnis“ (wonach er u. a. über 2 Mio. Juden umgebracht haben soll) gezwungen.

 

 

Seine unter brutalster Folter getätigten Aussagen bildeten den Kern der Anklage im Nürnberger Prozess und führten am Ende zur Hinrichtung der meisten Angeklgaten. Die SS-Wachmannschaften von auscwhitz, die dieser folter teilweise zusehen mussten, wurden vor die Wahl gestellt, entweder die angaben von Höß zu bestsätigen – oder sich selbst der Folter zu unterziehen. Wozu sie sich entscheiden, darüber muss nicht gerätselt werden. (Das alles bedeutet nicht, dass ich tötungen in auschitz generell in frage stelle. ich stelle nur die Zahl und die Umstände der in auschwitz getöteten Juden (und auch Deutschen) in jener from in Frage, wie es uns von den siegermächten kolportiert wird. Und dazu verlasse ich mich kenesfalls auf mein Gefühl – sondern auf zahlreiche wissenscafgtlich nachweisbare Ergebnisse, die heute von kaum einem ernstzunehmdnen Historiker bezweifelt werden.

 

Erwähnenswert und merkwürdig im Zusammenhang mit diesem „geständigen“ Mann ist der letzte Auschwitz-Kommandant, Richard Baer(Foto links), der 1963 in Untersuchungshaft urplötzlich im Alter von 53 Jahren starb und bei dessen Untersuchung seines Leichnams das gerichtsmedizinische Institut der Universität Frankfurt im Autopsiebericht nicht ausschloss, dass Baer an einem „nicht riechenden und nicht ätzenden Gift“ starb.

 

Noch bevor die Todesursache dieses außerordentlich wichtigen Angeklagten und Zeitzeugen eindeutig festgestellt werden konnte, ordnete Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (ein nach dem Krieg aus der Emigration zurückgekehrter Jude) die Einäscherung des Leichnams an.

Laut Jens-Christian Wagner (ein deutscher Historiker. Seit 2014 leitet er die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten) habe Baer als Lagerkommandant im KZ Mittelbau

„sich auf seine Untergebenen verlassen und im Übrigen den Dingen ihren Lauf gelassen“.
[Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2004, S. 309]

Trotz Brutalitäten sei sein Handeln aber „auf wirtschaftliche Effizienz“ ausgerichtet gewesen. Ebenso wie bei seinem Vorgänger Förschner sei aber der Handlungsspielraum als Lagerkommandant im KZ Mittelbau durch die Kontrolle Kammlers und dessen Abwehrbeauftragten Bischoff eingeschränkt gewesen. Wagner bezeichnet Baer dort als „passiv-agierend“: Er sei zwar formal für die Häftlingsbehandlung zuständig gewesen, jedoch hätten die Lagerleiter der Außenlager weitgehend selbstständig agiert.
[Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2004, S. 310]

Diese mysteriösen Vorgänge fanden in den Medien kaum Beachtung und wurden sogar bewusst heruntergespielt.

 

Heute sucht man in den meisten Nachschlagewerken zum Dritten Reich den Namen Richard Baer vergebens – nur der „geständige“ Rudolf Höß ist überall zu finden.


 

In der Tat gab es bis zum Jahre 1949 mehrere amerikanische Untersuchungskommissionen, die einen Teil jener Folter-Vorwürfe untersuchten, die von deutschen oder auch von amerikanischen Verteidigern, vor allem von Rudolf Aschenauer, Georg Froeschmann und Willis M. Everett, vorgebracht worden waren.

 

Besonders engagiert zeigte sich damals der vom US-Senat als Beobachter entsandte Senator Joseph McCarthy, der aus Protest gegen die Kollaboration der Untersuchungsmitglieder mit der amerikanischen Armee bei der Vertuschung des Skandals seinen Beobachterposten nach zwei Wochen niederlegte und eine bewegende Rede vor dem US-Senat hielt:

 

“Über die Scheinverfahren als solche besteht kein Streit. […] Er [der Angeklagte] wurde dann mitten in der Nacht mit einer schwarzen Kapuze über dem Kopf in ein kleines dunkles Zimmer geführt. […] Scheinrichter […] Scheinstaatsanwalt […] Scheingeistlicher […] Scheinhinrichtung […] Sicherlich ist es nicht allzu schwer, unter solchen Umständen Geständnisse zu erlangen. Schlagen, Treten in die Hoden, andere körperliche Mißhandlungen der Gefangenen gehörten auch dazu, um die Angeklagten ‘weich zu machen’ und Geständnisse von ihnen zu erlangen.”


 

Die Art und Weise, mit der die Amerikaner in den Untersuchungsgefängnissen oder auch noch während der Hauptverhandlung in Dachau von Angeklagten Geständnisse oder von unwilligen Zeugen des “automatic arrest” Aussagen er- preßten, hinterließen deutliche Spuren:

  • Hautverbrennungen,
  • mittels brennender Streichhölzer zerstörte Nagelbetten,
  • herausgerissene Fingernägel,
  • ausgeschlagene Zähne,
  • zerbrochene Kiefer,
  • zerquetschte Hoden,
  • Wunden aller Art durch Prügeln mit Knüppeln, Schlagringen und Fußtritten,
  • Einsperren nackter Gefangener in kalte, nasse und dunkle Räume
  • oder tagelange Haft in heißen Räumen ohne Flüssigkeitszufuhr,
  • Scheinprozesse,
  • Scheinverurteilungen,
  • Scheinhinrichtungen,
  • falsche Seelsorger

 

waren die Methoden. Schlimmer jedoch als diese sogenannten Verhörmethoden dritten Grades waren laut Joachim Peiper, Hauptangeklagter im Malmedy-Prozeß, das Gefühl des wehrlosen Ausgeliefertseins bei totaler Isolation von der Außenwelt und den Mitgefangenen sowie der oftmals gelungene Versuch der Amerikaner, die Gefangenen mit Drohungen und Versprechungen gegeneinander auszuspielen, um durch falsche Belastungsaussagen den in der Kameradschaft begründeten Widerstand der Gefangenen zu brechen (Verhöre zweiten Grades).

»Vor einem Gericht, das eingerichtet wurde, den Mord an den Juden als offenkundige Tatsache zu manifestieren, ebendiesen massenweisen, vorsätzlichen, von Deutschen begangenen Mord zu bestreiten, war für einen Angeklagten 1946 ähnlich tödlich wie es für einen mittelalterlichen Häretiker tödlich gewesen wäre, sich vor seinen Inquisitoren, die ihn aus welchem Grund auch immer schuldig sprechen wollten, damit zu verteidigen, daß er die Existenz des dreieinigen Gottes oder der Göttlichkeit Jesu selber bestreitet.«
[W.B. Lindsey, The Journal of Historical Review (JHR) 4(3) (1983), S. 261-303, hier S. 265.]

Aus den Protokollen dieser stunden- und tagelangen Verhöre schusterte die Anklagebehörde sogenannte Eidesstattliche Erklärungen (Affidavits) zusammen, wobei entlastende Passagen gestrichen wurden und der Inhalt durch Umformulierungen oftmals entstellt wurde. Neben diesen zweifelhaften Affidavits war alles Erdenkliche, zum Beispiel auch unbeglaubigte Kopien von Dokumenten sowie Aussagen aus dritter Hand (Hörensagen), als Beweis zulässig. In einem Fall wurde sogar das unvollständige, nicht unterschriebene Affidavit eines Angeklagten verwendet, der aufgrund von Misshandlungen schließlich Selbstmord verübt hatte.
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Quelle

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Durch den Befehl SOP No. 4 wurde schließlich versprochen, dass Gefangene die Freiheit erlangen könnten, wenn sie sich als Zeuge zur Belastung Dritter zur Verfügung stellten.

Gerhard-Schirmer
-Schrift über Sachsenhausen und Workuta verboten

Der spätere Bundeswehroberst Gerhard Schirmer kam 1945 als Wehrmachtsoffizier nach Flucht aus englischer in Mitteldeutschland in sowjetische Gefangenschaft und erlebte dann bis 1950 dieunmenschliche Haft im weitergeführten Konzentrationslager Sachsenhausen und anschließend bis 1956 die Hölle von Workuta nördlich des Polarkreises.

Als wertvollen Bericht eines Zeitzeugen schrieb er sachlich und mit Belegen über seine Erlebnisse die Schrift „Sachsenhausen ‑ Workuta”. Zehn Jahre in den Fängen der Sowjets“, die 1992 im Grabert‑Verlag, Tübingen, erschien und seitdem mehrere Auflagen erlebte.

Unter anderem berichtet er darüber, wie er im Herbst 1945 mit Mithäftlingen eine Gas‑ und Genickschußkammer bauen mußte, die dann jahrelang Besuchergruppen als angeblich von den „Nazis“ errichtet und benutzt vorgeführt wurde. Auch führt er Gespräche mit von den Sowjets weiter inhaftierten Juden an, wonach die Russen 1939 bis 1941 aus den von ihnen besetzten polnischen Gebieten mindestens 1,4 Millionen Juden nach Osten deportierten.
Am 12. September 2002 wurde diese seit mehr als zehn Jahren laufende Schrift aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Tübingen (Az.: 4 Gs 937/02) vom 21.8.2002, der auf Antrag der Tübinger Staatsanwaltschaft (Az.: 15 Js 11941/02) ergangen war, ohne vorherige Anhörung beim Verlag beschlagnahmt und ihr Vertrieb bundesweit verboten.

In der schriftlichen Begründung des stark in die Pressefreiheit eingreifenden Einziehungsbeschlusses wird dem Verfasser „teilweise Leugnung“, „Bagatellisierung“ und „Verharmlosung“ des Völkermordes an den Juden (§ 130 Abs. 2, 3 und 4 StGB) vorgeworfen. Als Belege dafür werden einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Zitate angeführt, z.B. Vergleiche mit der Zahl der deutschen Bombenopfer, die Erwähnung der „jüdischen Kriegserklärung“ vom 24. März 1933 oder Gedanken darüber, warum die Alliierten ‑ sowohl in West als auch in Mitteldeutschland ‑ nach Kriegsende Gaskammern bauen ließen und sie mit falschen Erklärungen vorführten.

Die Bestrebungen nach einer einseitigen Geschichtsdarstellung bestehen seitens gewisser Kreise heute, über 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, mehr denn je.

Glaubwürdige Zeitzeugen sollen, wie in diesem Falle ein angesehener Bundeswehroberst a.D., der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Bedauerlich und unseres Rechtsstaates unwürdig ist, daß eine politisierte Justiz aufgrund vor einiger Zeit eingeführter dehnbarer Sonder‑Strafrechtsparagraphen sich zu dieser Einschränkung der Meinungsfreiheit mißbrauchen läßt.
aus: “ Das Freie Forum “ Nr. 4 / Nov. 2002

Die Briten etwa errichten unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg etwa das Verhörzentrum Bad Nenndorf im Wincklerbad (Foto links) in Bad Nenndorf innerhalb der britischen Besatzungszone. Hier wurde systemaisch gefoltert – und die “Geständnisse” der gwfolterten waren genausowenig als “echt” zu betrachten” wie die meisten unter Folter erpressten Geständnisse.

Als im Jahr 2005 bekannt wurde, dass britische Soldaten im Irak folterten, wurde das Thema von englischen und deutschen Medien wieder aufgegriffen.

Nach diesen Reportagen sei zumindest ein Teil der in Bad Nenndorf Internierten von britischen Truppen systematisch misshandelt worden, einige zu Tode gefoltert worden.[Über Hungerfolter an deutschen Kommunisten. In: The Guardian, 2005]

Jahre später ermittelte Scotland Yard  die Vorfälle.

Und im Frühjahr 1948 kam es zu einem Prozess in London. Der Lagerkommandant Colonel Robin Stephens, einige Vernehmungsoffiziere und Wachen sowie der Lagerarzt wurden angeklagt. Im Prozess trat der Internierte Graf Robert Treusch von Buttlar-Brandenfels auf, der während und nach dem Krieg als Spion mehrfach die Seiten gewechselt hatte und in der Bad Nenndorfer Haft in der Wasserzelle zwölfdurch Erfrierungen seine Zehen eingebüßt hatte. Nur der Lagerarzt wurde durch Entlassung aus der britischen Armee verurteilt. Es wurde trotz der Freisprüche festgestellt, dass Internierte menschenunwürdig behandelt und misshandelt worden waren, mit der Folge, dass einige von ihnen bleibende Schäden davontrugen. Es hatte Misshandlungen zum Erpressen von Aussagen gegeben und grundlose Exzesse von Wachen, die alle aus einer Strafkompanie gekommen sein sollen.

Der folgende Artikel stammt von Dr. Rolf Kosiek

Kosiek absolvierte ein Studium der Physik, Chemie und Geschichte in Göttingen (1955–1957) und Heidelberg (1957–1960). Er promovierte 1963 in Heidelberg in Kernphysik zum Dr. rer. nat. und war von 1963 bis 1968 wissenschaftlicher Assistent am 1. Physikalischen Institut der Universität Heidelberg, von 1968 bis 1972 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter des Duden-Verlages. Das von Linkne okkupierte Wikipedia urteilt über ihn wie folgt:

 

Rolf Kosiek (* 23. September 1934 in Herford) ist ein deutscher Publizist, Politiker der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und neonazistischer Multifunktionär.”

Damit ist alles “gesagt”: Was von Kosieks Feder stammt, das müssen alles Lügen sein. Doch so einfach, wie Linke sich das machen, ist es nicht. Alles, was Kosiek im folgenden Artikel beschreibt, ist durch zahlreiche unabhängige Forschungsergebnisse belegt. Die allerdings kaum noch im Internet vorzufinden sind, da alle das Dritte Reich entlastenden Quellen einer strikten Zensur unterstehen – und aus dem Netz systematisch herausgefiltert werden.

Doch es gibt immer noch genügend Artikel, die die völlig illegale Folterpraxis der Briten gegen deutsche Kriegsgefangene bestätigen. Exemplarisch will ich hier zwei Artikel im “Daily Mail” vom 26. Oktober 2012  (“How Britain tortured Nazi PoWs: The horrifying interrogation methods that belie our proud boast that we fought a clean war”) und im “The Guardian” (“The postwar photographs that British authorities tried to keep hidden”vom 3.April 2006 nennen, die über diese Praxis anschaulich berichten.

Dass ich mich mit der Publizierung des Artikels von Kosiek in den Augen des linkspolitischen Establishemtn selbst als “Nazi” darstelle: Das ist mir mehr als bewusst. Doch bekanntlich ist jeder Nazi, der nicht die Meinung der Linken vertritt. Denen sage ich:

1. Eure Nazikeule zieht bei mir nicht mehr. Und

2: Selbst wenn der Teufel persönlich den folgenden Artikel geschrieben hätte, würde ich ihn bringen. Vorausgesetzt. Die Inhalte stimmen.

Dass ich kein Nazi bin, das muss ich niemandem beweisen. Keiner meiner bislang kanpp 5300 Artikel gibt auch nur den Hauch eines Beweises darüber ab. Im Gegenteil: In über 50 Artikeln habe ich Stellung gegen die Nazis bezogen. Und zwar unzweideutig. (s. hier oder hier)

Aber in einer Zeit der zweiten religiösen Inquisition mit totalitärem Charakter (der Sozialismus und der mit ihm verbundene Multikultiwahn sind so religiös und totalitär wie der Islam und die katholische Kirceh des Mittelalters) ist der Beweis meiner Aussage so sinnlos wie die Behauptung einer der Hexerei angeklgaten beliebigen Frau zu Zeiten der Inquisition: Allein der Umstand, beschuldigt zu sein, bedeutete damals wie heute: Schuldig zu sein.

Michael Mannheimer, 23. November 2018

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Britische Folterpraxis an den Deutschen. Ein vergessenes Verbrechen

Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen

 

Quelle: „Der große Wendig“ (Bilder fehlen leider)

Im Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.

 

1. Folterzentrum London

In der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian 1) berichtete Ian COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug bestraft usw. Auch Erhängungen von Gefangenen kamen vor, die vorher >>psychologisch fertig gemacht<< waren und unter der Folter >>Kriegsverbrechen<< gestanden hatten. Belastungszeugen für Kriegsverbrecherprozesse wurden hier ebenfalls durch entsprechende Behandlung >>vorbereitet<<, so daß sie schließlich alles, was ihnen vorgelegt wurde, unterschrieben. Die Folterkammern, die in mehreren Herrenhäusern in Kensington Palace Garden, einer der reichsten Gegenden von London, untergebracht waren, wurden vor dem Roten Kreuz verborgen gehalten. Sie waren bis 1948 in Betrieb und >behandelten< nach 1945 auch eine Reihe deutscher Zivilisten.

In einer nachträglichen Untersuchung des englischen Geheimdienstes MI5 heißt es, daß der Kommandant des Folterzentrums sich eines >>klaren Bruchs<< der Genfer Konvention schuldig gemacht habe und mehrere der angewandten Methoden das Völkerrecht verletzt hätten. Bei höheren britischen Offizieren habe die Praxis große Unruhe erzeugt, aber sie hätten wegen der auf diese Weise erpreßten nützlichen Informationen weggesehen. Eine Reihe von Dokumenten über diese Einrichtung ist aus durchsichtigen Gründen noch immer vom britischen Verteidigungsministerium gesperrt und unterliegt nach mehr als 60 Jahren weiterhin der Geheimhaltung.

 

2. Foltercamp Bad Nenndorf

Auch in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der Überschrift >>Folterungen in der britischen Zone?<< Das Fragzeichen sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.

Die FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene Dokumente.

Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die Besatzungstruppen zu verhindern.

Unter ihnen hätten sich auch Geschäftsleute und Industrielle befunden. Das Westfalen-Blatt gab an, zwischen 1945 und 1947 seien hier 372 Männer und 44 Frauen mißhandelt worden. Andere Zeitungen versuchten, von den Verbrechen der Engländer abzulenken und deutsche Schuld zu finden, indem sie – wahrscheinlich aus der Luft gegriffen – erwähnten, in Bad Nenndorf seien Folterinstrumente der Gestapo benutzt worden. 3)

Das Schlammbadehaus in Bad Nenndorf in Niedersachsen. Es ist bezeichnend, daß nicht wenige deutsche Medien in dem Fall >Bad Nenndorf< krampfhaft deutsche Schuld zu entdecken versuchten und von >>Gestapo-Folterinstrumenten<< schrieben.

Die nun freigegebenen Dokumente enthielten auch die Ermittlungsergebnisse eines Inspektors von Scotland Yard, der für die britische Militärregierung in Deutschland einen Bericht über Bad Nenndorf verfaßte. Erwähnt sei darin ein Todesfall eines Lagerinsassen, der offenkundig an Unterernährung gestorben sei, obwohl gegen ihn persönlich nichts vorgelegen habe.

Über die in Bad Nenndorf angewendeten brutalen Methoden zur Beschaffung gewünschter eidesstattlicher Erklärungen berichtete auch der im Mai 1946 gefangene, im Nürnberger POHL-Prozeß vor dem US-Militärgerichtshof III angeklagte SS-Obergruppenführer Oswald POHL (1892-1951) aus eigener leidvoller Erfahrung. 4) In seinem Buch über das Militärtribunal erwähnt der englische Historiker David IRVING, daß jenen “seine Kerkermeister vor der Unterzeichnung des Affidavits einer ausgesprochen fragwürdigen Behandlung ausgesetzt hatten. Man hatte ihn auf seinen Stuhl gefesselt und bis zur Bewußtlosigkeit geprügelt; man hatte ihn ins Gesicht geschlagen und ihm Salz in die Wunden gerieben; seine Wächter hatten ihn mit Fußtritten traktiert und mehrfach so lange erbarmungslos in die Zange genommen, bis er bereit war, jedes beliebige Affidavit, das ihm die Inquisitoren vorlegten, durch seine eidesstattliche Unterschrift zu beglaubigen”. 5)

Deutsche Insassen des britischen Internierten-Krankenhauses in Rotenburg/Wümme erlebten, wie im Juli 1946 Engländer aus Bad Nenndorf auf Tragbahren drei bewußtlose Deutsche einlieferten. Diese waren “völlig verquollen im Gesicht und alle Körperteile übermäßig angeschwollen und grünbraun verfärbt. Es war kaum Aussicht, daß sie am Leben bleiben würden”. Doch sie konnten gerettet werden. Sie kamen erst nach einiger Zeit zu sich und erzählten dann von den erduldeten Torturen in Bad Nenndorf. 6)

Nachdem kirchliche Kreise, unter anderem der Bischof von Hildesheim, sich eingesetzt hatten, befaßte sich im Jahre 1947 eine offizielle Kommission des britischen Unterhauses mit den skandalösen Vorfällen im Lager Bad Nenndorf, 7) das Pfingsten 1947 von dem Abgeordneten STOKES persönlich aufgesucht wurde. Daraufhin wurde das Lager im August 1947 aufgelöst; und es gab im selben Jahr in London einen Prozeß gegen Angehörige der Lagermannschaft, wobei der objektive Tatbestand der Mißhandlungen der Gefangenen festgestellt wurde. Die überführten Schuldigen, Lagerkommandant Colonel STEVENS und seine Untergebenen, erhielten jedoch keine Bestrafung, außer daß der pensionsreife Lagerarzt Captain SMITH aus der britischen Armee entlassen wurde. Einzelheiten über das Folterlager und seine Bedingungen mit einem ausführlichen Bericht des an den Folgen der Nenndorfer Haft 1948 verstorbenen Heinrich STEINMEYER erschien in der Illustrierten Quick 1952. Doch bald wurden diese Verbrechen vergessen.

Die Einleitung zum Quick-Artikel vom 9.3.1952 (Schlagzeile Seitenmitte) lautete: “Endlich haben die Alliierten einer Überprüfung der Urteile gegen wirkliche und angebliche Kriegsverbrecher zugestimmt. Wenn Quick sich zu diesem Zeitpunkt zur Veröffentlichung dieses Berichtes über Nenndorf entschließt, geschieht es, um den Richtern die ungeheure Verantwortung vor Augen zu halten, die in ihren Händen liegt, um ihnen ins Gedächtnis zu rufen, daß es nicht nur deutsche Kriegsverbrecher gab und daß hüben und drüben nicht mit dem gleichen Maß gemessen wurde.”

 

3. Hungerlager Staumühle

Es gab weitere britische Vernichtungslager, so das Lager Staumühle bei Hövelhof in der Senne nördlich von Paderborn, das durch viele Hungertote hervorstach. Hier verhungerte ein guter Bekannter des Verfassers, der im Sommer 1945 allein deswegen verhaftet und nach wenigen Wochen im Lager verstarb, weil er Ortsgruppenleiter in einer Stadt im Rheinland gewesen war. Über die Folterungen und systematische Aushungerung in diesem Lager auch jahrelang nach Kriegsende berichtete später ausführlich der dort von 1945 bis 1948 tätige deutsche Lagerarzt Erich MÖLLENHOFF, der sich nach Jahrzehnten nicht mehr an das ihm abgepreßte Versprechen, nichts über seine Zeit im Lager zu berichten, halten zu müssen glaubte. 9) Zahlreiche Opfer liegen auf dem Friedhof in Hövelhof.

 

4. Folterstation Minden

Eine andere englische Folterstation befand sich in Minden an der Weser.

Sie wurde vor allem durch die im März 1946 tagelange Folterung des ersten Kommandanten des KL Auschwitz, Rudolf HÖSS, bekannt, die zu seinem >Geständnis< vom 15. März 1946 und zu seiner >eidesstattlichen Erklärung< (Affidavit Nummer NO-1210 in der alliierten Bezeichnung in Nürnberg) vom 5. April 1946 führte, daß in Auschwitz drei Millionen Menschen ermordet worden seien.

HÖSS beschreibt in seiner Autobiographie, 10) wie grausam es ihm bei seiner Verhaftung am 11. März 1946 in Holstein, danach in Heide und anschließend in Minden erging und daß er, schließlich körperlich völlig am Ende, kritiklos alles unterschrieben habe, was ihm von seinen Folterknechten vorgelegt worden sei.

Der Leitende Redakteur des Spiegels, Fritjof MEYER, faßte die Behandlung, die HÖSS erfuhr, in seiner Studie zu den Auschwitz-Opferzahlen wie folgt zusammen:

„Nach drei Tagen Schlafentzug, gefoltert, nach jeder Antwort verprügelt, nackt und zwangsweise alkoholisiert, war die erste Vernehmung >unter schlagenden Beweisen< zustande gekommen, so berichtete auch HÖSS selbst: ‚Was in dem Protokoll drin steht, weiß ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zuviel.’“ 11)

Dennoch wurden seine >Aussagen< als >Geschichtsquelle< gewertet und zur Grundlage der Geschichtsschreibung über Auschwitz gemacht.

Auch einer seiner Peiniger, R. BUTLER, hat in einem Buch über diese Folterungen ausführlich berichtet. 12) Er stellt darin ebenso in Einzelheiten die Mißhandlung eines anderen Deutschen, des Gefangenen H. FRANK, in Minden durch britische Soldaten dar. 13)

Es ist bezeichnend, daß in einem 1983 erschienen Sammelband von >Fachleuten< wie KOGON, LANGBEHN und RÜCKERL über Massentötungen durch Giftgas diese Aussagen von Rudolf HÖSS als Beweise angeführt werden, ohne daß dabei mit einem einzigen Wort erwähnt wird, daß sie nach furchtbaren Folterungen und unter weiteren Drohungen zustande kamen. Es heißt dort, 14) HÖSS’ Aussage sei gar >>der wichtigste Beweis<< für die Vergasungen und – man kann es bei Kenntnis der wahren Umstände, die den genannten Autoren nicht unbekannt gewesen sein dürften, nur zynisch nennen – er habe sich als >>außerordentlich mitteilsam<< erwiesen.

 

(Links): Rudolf HÖSS bei seiner Überstellung. Er wurde am 11. März 1946 verhaftet, nachdem seine Frau und seine Kinder entsprechend >eingeschüchtert< worden waren. Siehe: David IRVING, Nürnberg. Die letzte Schlacht, Grabert, Tübingen 2005, S. 314-322.

 

5. Foltergefängnis Hameln

Zu den berüchtigtsten Folterstationen der Briten gehörte auch das Gefängnis in Hameln an der Weser, wo viele unschuldige Gefangene zu Tode kamen, deren mehr als 200 Gräber Anfang März 1986 >>in einer Blitzaktion im Morgengrauen<< 15) beseitigt wurden, weil Angehörige und Freunde durch Besuche dort immer wieder an die Untaten der englischen Wachmannschaften und Henker erinnerten, was nicht sein sollte.

Im Gegensatz zu den Alliierten, die die unter Folter von ihren Gefangenen erpreßten >Geständnisse< und >eidesstattlichen Erklärungen<< in nachfolgenden Prozessen als juristische Beweise anerkannten, wertete der NS-Volksgerichtshof unter Anwendung der Folter zustande gekommene Aussagen nicht und sprach nach Vorliegen von Folterungen Angeklagte frei. So berichtet der in das Attentat vom 20. Juli 1944 verwickelte Widerständler Fabian VON SCHLABRENDORFF in seinem Buch Offiziere gegen Hitler, 16) wie er bei Beginn seiner Verhandlung vor dem Volksgerichtshof unter dessen Vizepräsidenten Dr. KROHNE am 16. März 1945 erklärt habe,

 

“FRIEDRICH DER GROSSE habe vor mehr als zweihundert Jahren die Folter in Preußen abgeschafft, gegen mich sei sie angewendet worden.

Dann schilderte ich das gegen mich angewandte Verfahren im Einzelnen … Aber ich wurde nicht unterbrochen … Man hätte eine Stecknadel zu Boden fallen hören … Daraufhin ließ der Oberreichsanwalt die Anklage fallen. Der Volksgerichtshof sprach mich frei und hob den Haftbefehl auf.“

In den beiden anderen Zonen wurde von Angehörigen der französischen und amerikanischen Besatzungsmächte 1945 und in den folgenden Jahren in vielen >Internierungslagern< in noch größerem Maße gefoltert, von den Praktiken der Sowjets in ihrer Zone – etwa in Sachsenhausen und Bautzen – ganz zu schweigen. Darüber liegen zwar seit Jahrzehnten ausführliche Beschreibungen vor, 17) aber in der Bevölkerung sind diese Vorgänge meist unbekannt, und die politisch korrekten Medien verschweigen sie, während sie den Deutschen vorgeworfene Verbrechen immer wieder vorbringen und diese noch maßlos im Dienste der Umerziehung übertreiben.

– Rolf Kosiek –

1) Ian COBAIN, in: The Guardian, 12.11.2005.
2) >>Folterungen in der britischen Zone?<< in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.2005, S. 4.
3) dpa-Meldung, in: Westfalen-Blatt Nr. 294, 19.12.2005.
4) Oswald POHL, >>Letzte Aufzeichnungen<<, in: Udo WALENDY (Hg.), Historische Tatsachen, Nr. 47, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1991, S. 35 ff.
5) David IRVING, Nürnberg. Die letzte Schlacht, Grabert, Tübingen 1996, S. 322. POHL wurde am 3.11.1947 zum Tode verurteilt und am 8.6.1951 im Landsberger Zuchthaus gehängt.
6) G. ADAM, >>Jeder 2 Kekse – SS nichts – wegtreten<<, in: Der Freiwillige, Nr. 10, 1986, S. 9 u. Nr. 11, 1986, S. 10.
7) Wolfgang KANIA, Rheinberg, Leserbrief >>Ohne Fragezeichen<<, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.1.2006, S. 3.
8) >>Hinter den Kulissen der Nachkriegszeit. Der Dritte Grad<<, in: Quick, 5. Jg., Nr. 10, 9.3.1952, S. 28-31. Auszüge des Quick-Berichtes und Einzelheiten der Folterung Oswald POHLS bringt auch Johannes HEYNE, >>Die britischen Folterungen in Bad Nenndorf<<, in: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung, 9. Jg., Nr. 1, September 2005, S. 14-19.
9) Erich MÖLLENHOFF, Arzt hinter Stacheldraht, Askania, Lindhorst 1984; vgl. auch: Karl HÜSER, Unschuldig in Haft, Bd. 10 von Paderborner Historische Forschungen, SH-Verlag, Köln 1999.
10) Rudolf HÖSS in: Martin BROSZAT (Hg.), Kommandant in Auschwitz, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1983, S. 149 f.; Robert FAURISSON, >>Neue Erkenntnisse zur Frage der >Endlösung<. Wie die Briten zu dem Geständnis von Rudolf HÖSS, Kommandant von Auschwitz, gekommen sind>>, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart Nr.1, 1987, S. 12-17.
11) Fritjof MEYER, >>Die Zahl der Opfer von Auschwitz<<, in: Osteuropa, 52. Jg., Nr. 5, Mai 2002, S. 639.
12) R. BUTLER, Legions of Death, Arrows Books Ltd., London 1986, S. 236 f.
13) Ebenda, S. 238 f.
14) Eugen KOGON u. a. (Hg.), Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas, S. Fischer, Frankfurt/M. 1983, S. 195.
15) Deister- und Weserzeitung, 6.3.1986.
16) Fabian VON SCHLABRENDORFF, Offiziere gegen Hitler, Europa, Zürich-Wien-Konstanz 1951, S. 216 f.; Fischer Bücherei, Frankfurt/M.-Hamburg 1965, S. 170.
17) Landesverband der ehemaligen Besatzungsinternierten Baden-Württemberg (Hg.), Die Internierung im Deutschen Südwesten, Karlsruhe 1960; Rudolf ASCHENAUER, Der Malmedy-Fall, 1953; Lothar GREIL, Die Wahrheit über Malmedy; K.-W. HAMMERSTEIN, Landsberg. Henker des Rechts; Heinrich PFLANZ, Der Spöttinger Friedhof, Eigenverlag, Landsberg 2005.

Zur Ergänzung siehe auch: https://www.rheinwiesenlager.de/

Quelle:

https://www.politaia.org/britische-folterpraxis-an-den-deutschen-ein-vergessenes-verbrechen/

Quelle: https://michael-mannheimer.net/2018/11/23/britische-folterpraxis-an-den-deutschen-nach-ww2-ein-vergessenes-verbrechen/?fbclid=IwAR1QFGHfyBhqhm4w04Je1Jzwc2TIQkmIjKmCjLuLALDivDJLbq1cbuox0P8
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